Herzlich willkommen zum Zählerstandsportal.
Dieses Portal steht Ihnen für die Kundenselbstablesung des Wasserzählers zum 31.12.
jährlich vom 15. Dezember bis 15. Januar
zur Verfügung.
Sollten Sie Ihren Zählerstand bis zum 15. Januar dieses Jahres nicht gemeldet haben, wird/wurde Ihr Verbrauch für die Jahresrechnung des vergangenen Jahres nach Ihrem bisherigen, durchschnittlichen Verbrauch geschätzt.
Eine Mitteilung des Zählerstandes ist jetzt nicht mehr erforderlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt (steueramt@stadt.wuppertal.de).
Das Portal für die unterjährige Zählerstandserfassung der Strom-, Gas- und Wasserzähler finden Sie unter www.wsw-zaehlerstand.de.
jährlich vom 15. Dezember bis 15. Januar
zur Verfügung.
Sollten Sie Ihren Zählerstand bis zum 15. Januar dieses Jahres nicht gemeldet haben, wird/wurde Ihr Verbrauch für die Jahresrechnung des vergangenen Jahres nach Ihrem bisherigen, durchschnittlichen Verbrauch geschätzt.
Eine Mitteilung des Zählerstandes ist jetzt nicht mehr erforderlich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt (steueramt@stadt.wuppertal.de).
Das Portal für die unterjährige Zählerstandserfassung der Strom-, Gas- und Wasserzähler finden Sie unter www.wsw-zaehlerstand.de.